Betreuungsgrundsätze
- Jedes Unternehmen wird nur von einer Arbeitsmedizinerin bzw. einem Arbeitsmediziner betreut.(Auf Wunsch des Unternehmens kann auch ein Wechsel der betreuenden Person vorgenommen werden.)
- Die Jahreseinsatzzeit wird möglichst gleichmäßig über das Jahr verteilt erbracht.
- Die Betreuungstermine werden mindestens quartalsweise im vorhinein geplant und im betreuten Unternehmen kommuniziert.Nach Möglichkeit werden fixe Besuchsrythmen festgelegt (z.B. jeden zweiten Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr).
- Eine Aufteilung der Jahreseinsatzzeit auf mehrere ÄrztInnen erfolgt nur bei sehr großen Betreuungseinheiten.
- Es werden nur ÄrztInnen mit abgeschlossener arbeitsmedizinischer Ausbildung für Betriebsbetreuungen eingesetzt.
- Aus- und Weiterbildung ist uns sehr wichtig und garantiert Ihnen ein gleich bleibend hohes Niveau der arbeitsmedizinischen Betreuung.