Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Das Arbeitnehmer/innenschutzgesetz stellt klar, dass unter Gefahren sowohl arbeitsbedingte physische wie auch psychische Belastungen zu verstehen sind. Daher sind Arbeitgeber/innen gesetzlich verpflichtet, die Ursachen für psychische Belastungen mit geeigneten Verfahren zu erheben und adäquate Maßnahmen zu setzen, um diese zu reduzieren.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Evaluierungsaufträgen in Unternehmen aus diversen Branchen können wir für Ihr Unternehmen die bestmögliche Methode erarbeiten. Dies erlaubt uns, sowohl wissenschaftlich, fachlich korrekt als auch ökonomisch und mit größtmöglicher Nachhaltigkeit an das Thema heranzugehen.
Unser Leitsatz in der Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz: Machen wir aus der (gesetzlichen) Pflicht die Kür und evaluieren mit Mehrwert und Nachhaltigkeit für alle Beteiligten.
Wirksamkeitskontrolle – EPSENT
Sie haben die Evaluierung psychischer Belastungsfaktoren in Ihrem Unternehmen bereits durchgeführt? Dann wird es Sie sicher interessieren, ob die abgeleiteten Maßnahmen auch Wirksamkeit zeigen und in der täglichen Arbeit angekommen und angenommen sind.
Ob mit unserem selbst entwickelten Tool zur Evaluierung psychischer Entlastung (EPSENT) oder mit einem anderen Zugang – wir beraten und begleiten Sie gerne hinsichtlich der Wirksamkeitsmessung der getroffenen Maßnahmen.