Nach §82a Abs. 5 ASchG „hat der Arbeitgeber je nach der gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation sonstige geeignete Fachleute, insbesondere Arbeitspsycholog/innen, im Ausmaß von 25 Prozent der jährlichen Präventionszeit, zu beschäftigen.“
Ziel ist es, die Arbeitspsychologie als dritte Präventivfachkraft im Betrieb zu integrieren und die Themen Gesundheit und psychische Belastungen durch unterschiedliche Unterstützungsangebote der Arbeitspsychologie positiv und nachhaltig im Betrieb zu verankern.
EVALUIERUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN AM ARBEITSPLATZ
Erhebung innerbetrieblicher Belastungen und Gestaltung von gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen
Das Arbeitnehmer/innenschutzgesetz stellt klar, dass unter Gefahren sowohl arbeitsbedingte physische wie auch psychische Belastungen zu verstehen sind. Daher sind Arbeitgeber/innen gesetzlich verpflichtet, die Ursachen für psychische Belastungen mit geeigneten Verfahren zu erheben und adäquate Maßnahmen zu setzen, um diese zu reduzieren.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Evaluierungsaufträgen in Unternehmen aus diversen Branchen können wir für Ihr Unternehmen die bestmögliche Methode erarbeiten. Dies erlaubt uns, sowohl wissenschaftlich, fachlich korrekt als auch ökonomisch und mit größtmöglicher Nachhaltigkeit an das Thema heranzugehen.
Unser Leitsatz in der Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz: Machen wir aus der (gesetzlichen) Pflicht die Kür und evaluieren mit Mehrwert und Nachhaltigkeit für alle Beteiligten.
Wirksamkeitskontrolle – EPSENT
Sie haben die Evaluierung psychischer Belastungsfaktoren in Ihrem Unternehmen bereits durchgeführt? Dann wird es Sie sicher interessieren, ob die abgeleiteten Maßnahmen auch Wirksamkeit zeigen und in der täglichen Arbeit angekommen und angenommen sind.
Ob mit unserem selbst entwickelten Tool zur Evaluierung psychischer Entlastung (EPSENT) oder mit einem anderen Zugang – wir beraten und begleiten Sie gerne hinsichtlich der Wirksamkeitsmessung der getroffenen Maßnahmen.
WEITERE SCHWERPUNKTE IN DER PRÄVENTIVEN ARBEITSPSYCHOLOGISCHEN BETREUUNG
Im Rahmen der arbeitspsychologischen Betreuung bringen wir unsere Expertise in allen relevanten Themenfeldern mit ein.
- Beratung von Verantwortlichen in Unternehmen zu arbeits- und gesundheitspsycho-logischen Risiken und Belastungsthemen sowie Wechselwirkungen (zum Beispiel: Verständnis zur Fürsorgepflicht in Ausnahmesituationen, Verhaltensauffälligkeiten, Mitarbeiter/innen mit speziellen Bedürfnissen, Begleitung in schwierigen Teamsituationen, Unterstützungs-Netzwerke usw.)
- arbeitspsychologische Beratung und Begleitung von Mitarbeitern/innen und Führungskräften im Rahmen von Einzelberatungen (Sprechstunden zur Förderung der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz in geschütztem Rahmen)
- Beratung und Begleitung bei der Erarbeitung und Implementierung von Betriebsvereinbarungen und Handlungsleitfäden
- Unterstützung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und im Rahmen der Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)
- Unterstützung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Mitwirkung in betrieblichen Fachgremien und Arbeitskreisen
- arbeitsplatz- und abteilungsspezifische Präventionsprojekte (zum Beispiel Konzentrationstraining, gesunde Pause, Entspannung, Stressmanagement, Krisenwahrnehmung und psychologische Erste Hilfe, Ausnahmesituationen)
- Mitgestaltung von Gesundheits- und Sicherheitstagen
- Informationsvorträge, Workshops, Seminare usw. zu den verschiedenen arbeitspsychologischen Themen (siehe Themenspektrum)
- arbeitspsychologische Beiträge für Firmenzeitungen, Newsletter, Intranet usw.