Grundsätzlich ist bei Analyseaufträgen bis zirka 50 Proben keine vorherige Kontaktaufnahme notwendig. Bitte legen Sie dem eindeutig identifizierbaren Proberöhrchen einen Anforderungsschein mit den Probandendaten, der Bezeichnung der angeforderten Bestimmungen und der gewünschten Rechnungsadresse bei. Sie können hierfür unseren AMD-Anforderungsschein verwenden oder jedes beliebige Formular, das die relevanten Informationen enthält. Unsere Qualitätskriterien zur Probenannahme – insbesondere die korrekte Beschriftung der Proberöhrchen – sind für eine korrekte Probenzuordnung unbedingt einzuhalten. Proben und Anforderungsscheine können entweder persönlich oder per Bote zu den Öffnungszeiten des AMD im Labor abgegeben werden oder per Post bzw. Paketdienst geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass die Proben für gewisse Analysen nicht lange haltbar sind oder gekühlt werden müssen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem Analysenverzeichnis.
Bezüglich Verpackung und Transport sind die jeweils gültigen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Patientenproben fallen nach ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) in die Klasse B und sind der UN-Nummer 3373 zuzuordnen. Proben müssen in flüssigkeitsdichte Gefäße gefüllt und gemeinsam mit saugfähigem Material in eine flüssigkeitsdichte Sekundärverpackung gegeben werden. Am Paket muss das Symbol „UN3373“ mit dem Zusatz „Biologischer Stoff, Kategorie B“ angeführt werden.